Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bestimmung des Straßenverlaufes der B 73 Kirchbacher Straße im Bereich der Gemeinden Empersdorf und Heiligenkreuz am Waasen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 597/1990 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 597 aus 1990, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Der Straßenverlauf der B 73 Kirchbacher Straße wird im Bereich der Gemeinden Empersdorf und Heiligenkreuz am Waasen wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse führt von km 13,70 bis km 14,55 und von km 17,20 bis km 17,50.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus dem beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, dem Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Empersdorf und Heiligenkreuz am Waasen aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. BO-73-7a im Maßstab 1:2880) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf die vorangeführten Straßenabschnitte Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf die vorangeführten Straßenabschnitte Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zuletzt aktualisiert am
23.10.2025
Dokumentnummer
NOR12152315
Alte Dokumentnummer
N9199011615A