Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Saudi-Arabien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 195/1990Bundesgesetzblatt Nr. 195 aus 1990,
Typ
Vertrag – Saudi-Arabien
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 19Artikel 19
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Text
Artikel 19
Inkrafttreten
Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des zweiten Monats nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem die beiden Vertragschließenden Parteien einander in einem diplomatischen Notenwechsel bekanntgegeben haben, daß die Erfordernisse für sein Inkrafttreten nach ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Verfahren erfüllt worden sind.
ZU URKUND DESSEN haben die von ihren jeweiligen Regierungen dazu gehörig befugten unterfertigten Bevollmächtigten das vorliegende Abkommen unterzeichnet.
Geschehen am 13. Juni 1989 in Wien in dreifacher Ausfertigung, in deutscher, arabischer und englischer Sprache. Im Falle einer Meinungsverschiedenheit ist der englische Text maßgebend.
Zuletzt aktualisiert am
09.09.2019
Dokumentnummer
NOR12152384
Alte Dokumentnummer
N9199011755J