Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bestimmung des Straßenverlaufes der B 312 Loferer Straße im Bereich der Gemeinde Unken
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 236/1990 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 236 aus 1990, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 61,64, verläuft nach dem Anschluß Unken/Süd durch den Achbergtunnel, folgt sodann der Saalach und bindet nach dem Anschluß Unken/Nord bei km 64,00 wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Salzburger Landesregierung sowie bei der Gemeinde Unken aufliegenden Planunterlagen (Verordnungspläne Plan Nr. 6/22-312.04/119-1 im Maßstab 1 : 5 000 sowie Plan Nr. 6/22-312.04/119-2 und -3 jeweils im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zuletzt aktualisiert am
28.10.2025
Dokumentnummer
NOR12152386
Alte Dokumentnummer
N9199011792J