Kurztitel
Bestimmung des Straßenverlaufes der B 3c Donau Straße Abzweigung Tulln im Bereich der Gemeinden Tulln und Langenrohr
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 279/1990 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 279 aus 1990, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Der Straßenverlauf der B 3c Donau Straße Abzweigung Tulln wird im Bereich der Gemeinde Tulln und Langenrohr wie folgt bestimmt:
Die B 3c Donau Straße Abzweigung Tulln beginnt an der Anschlußstelle Perzendorf der B 3 Donau Straße, führt sodann auf der bestehenden Trasse der B 19 Tullner Straße bis zu deren km 27,097 (Anschluß Tulln/Nord), verläuft anschließend auf einer neu herzustellenden Straßentrasse parallel zum nördlichen Donauuferbegleitdamm, überbrückt in der Folge die Donau bei Fluß-km 1 965,481 und endet an der B 19 Tullner Straße bei deren km 23,517 (Anschluß Tulln/West).
Im einzelnen ist der Verlauf der neuen Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, dem Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Tulln und Langenrohr aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B 3c/15-89 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf die neu herzustellende Straßentrasse Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf die neu herzustellende Straßentrasse Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.