Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bestimmung des Straßenverlaufes der B 198 Lechtal Straße im Bereich der Gemeinden Lechaschau und Reutte
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 679/1990 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 679 aus 1990, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 198 Lechtal Straße wird im Bereich der Gemeinden Lechaschau und Reutte wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 74,55 (alt), überbrückt anschließend den Lech und bindet bei km 74,75 (alt) wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus dem beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, dem Amt der Tiroler Landesregierung sowie bei den Gemeinden Lechaschau und Reutte aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 106307 im Maßstab 1:1000) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zuletzt aktualisiert am
18.03.2026
Dokumentnummer
NOR12152392
Alte Dokumentnummer
N9199011966H