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Art. 4

Fassungen
09.05.1990 bis 08.05.2001 — BGBl. Nr. 724/1990 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 409.05.199008.05.2001 BGBl. Nr. 724/1990 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Verbesserung des alpenquerenden Eisenbahnverkehrs

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 724 aus 1990,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 4

Inkrafttretensdatum

09.05.1990BGBl. Nr. 724/1990

Außerkrafttretensdatum

08.05.2001

Index

99/05 Eisenbahnen

Text

Artikel 4

  1. Absatz eins,Zu diesem Zweck werden die Vertragsparteien darauf hinwirken, daß die Deutsche Bundesbahn, die Österreichischen Bundesbahnen sowie die italienischen Staatsbahnen die dazu nötigen investiven und betriebsorganisatorischen Maßnahmen in gegenseitigem Einvernehmen verwirklichen.
  2. Absatz 2,Zur Erreichung dieser Zielsetzungen werden auf dem jeweiligen Hoheitsgebiet so rasch wie möglich, tunlichst noch bis 1994, die notwendigen Verbesserungen der Infrastrukturen durchgeführt:
    • Strichaufzählung
      Bau des Umfahrungstunnels Innsbruck
    • Strichaufzählung
      Ausstattung mit Profil C zwischen Verona und Brenner, wodurch die Beförderung von Straßenfahrzeugen mit einer Eckhöhe von 4 Metern ermöglicht wird
    • Strichaufzählung
      Verstärkung der Fahrleitung auf dem italienischen Streckanteil sowie Bau neuer Unterwerke
    • Strichaufzählung
      Verwirklichung weiterer technischer Maßnahmen (automatischer Streckenblock und Gleiswechselbetrieb auf den belasteten Teilen der Strecke und zwar im Anschluß an die Bahnhöfe Verona, Trento, Bozen und Brenner sowie im gesamten österreichischen Streckenabschnitt), um die Streckenleistungsfähigkeit weiter zu verbessern
    • Strichaufzählung
      Fertigstellung des Umschlagzentrums Terminal Verona Quadrante Europa zur Anhebung der Be- und Entladekapazität auf italienischem Gebiet
    • Strichaufzählung
      Bau des Umschlagbahnhofes München-Riem
    • Strichaufzählung
      Wesentlicher Baufortschritt auf der Strecke München-Mühldorf-Freilassing (sobald dies technisch und betrieblich möglich ist, wird diese Strecke zur Entlastung der Strecke München-Rosenheim herangezogen)
    • Strichaufzählung
      Ausbaumaßnahmen (unter anderem sicherungstechnische Maßnahmen sowie Beseitigung von höhengleichen Bahnübergängen (Eisenbahnkreuzungen) auf der Strecke Grafing-Rosenheim-Kiefersfelden, um die Streckenleistungsfähigkeit weiter zu verbessern.
  3. Absatz 3,Die Vertragsparteien werden sich im Falle von wichtigen Änderungen der gesetzlichen Situation und der Regelungen des Güterschwerverkehrs auf der Straße gegenseitig informieren, damit rechtzeitige Konsultationen vor Wirksamkeit der vorgesehenen Änderungen durchgeführt werden können, mit dem Ziel, möglichst zu einem abgestimmten Vorgehen zu kommen.

Schlagworte

Beladekapazität

Gesetzesnummer

10011969

Dokumentnummer

NOR12152404

Alte Dokumentnummer

N9199011993H