Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bestimmung des Straßenverlaufes der B 312 Loferer Straße im Bereich der Gemeinden Lofer und Waidring
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 319/1990 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 319 aus 1990, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 312 Loferer Straße wird im Bereich der Gemeinden Lofer und Waidring wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 50,96, durchörtert in der Folge den Lärchenbergtunnel und bindet bei km 54,70 (neu)/km 55,54 (alt) wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, bei den Ämtern der Salzburger und Tiroler Landesregierung sowie bei den Gemeinden Lofer und Waidring aufliegenden Planunterlagen (Übersichtsplan im Maßstab 1 : 5 000 und Verordnungspläne im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zuletzt aktualisiert am
24.03.2026
Dokumentnummer
NOR12152425
Alte Dokumentnummer
N9199012073J