Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 200 Bregenzerwald Straße im Bereich der Gemeinde Schröcken
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 776/1990 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 776 aus 1990, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Der Straßenteil der B 200 Bregenzerwald Straße von km 54,080 bis km 56,675 wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 20. Juni 1979, BGBl. Nr. 286, bestimmten - Abschnitt „Schröcken-Neßlegg“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.Der Straßenteil der B 200 Bregenzerwald Straße von km 54,080 bis km 56,675 wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 20. Juni 1979, Bundesgesetzblatt Nr. 286, bestimmten - Abschnitt „Schröcken-Neßlegg“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.
Zuletzt aktualisiert am
30.06.2026
Dokumentnummer
NOR12152444
Alte Dokumentnummer
N9199012221H