Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bestimmung des Straßenverlaufes der B 74 Sulmtal Straße im Bereich der Gemeinde Hollenegg
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 739/1990 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 739 aus 1990, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Der Straßenverlauf der B 74 Sulmtal Straße wird im Bereich der Gemeinde Hollenegg wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 31,85 und bindet bei km 32,25 wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Hollenegg aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. BO-74-04 im Maßstab 1 : 2880) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zuletzt aktualisiert am
13.04.2026
Dokumentnummer
NOR12152447
Alte Dokumentnummer
N9199012256H