Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn – Anschlußstelle Zöbern im Bereich der Gemeinde Zöbern
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 520/1990Bundesgesetzblatt Nr. 520 aus 1990,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Die Anschlußstelle Zöbern der A 2 Süd Autobahn wird im Bereich der Gemeinde Zöbern wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Anschlußstelle liegt zwischen km 80,10 und km 80,50 der A 2 Süd Autobahn und stellt über ihre Zu- bzw. Abfahrtsstraße die Verbindung mit einer Gemeindestraße her.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- bzw. Abfahrtsstraße aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Gemeinde Zöbern aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. A 2/29-89 im Maßstab 1 : 500) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Schlagworte
Zufahrtsstraße
Zuletzt aktualisiert am
26.02.2026
Dokumentnummer
NOR12152476
Alte Dokumentnummer
N9199013031J