Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bestimmung des Straßenverlaufes der B 197 Arlberg Straße im Bereich der Gemeinde St. Anton am Arlberg
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 522/1990 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 522 aus 1990, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Der Straßenverlauf der B 197 Arlberg Straße wird im Bereich der Gemeinde St. Anton am Arlberg wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 9,915, führt anschließend durch die „Schmittengalerie“ und bindet bei km 10,334 wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Tiroler Landesregierung sowie bei der Gemeinde St. Anton am Arlberg aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 8708-14 im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zuletzt aktualisiert am
18.03.2026
Dokumentnummer
NOR12152478
Alte Dokumentnummer
N9199013035J