Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bestimmung des Straßenverlaufes der B 115 Eisen Straße im Bereich der Marktgemeinde Altenmarkt bei St. Gallen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 677/1990 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 677 aus 1990, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 115 Eisen Straße wird im Bereich der Marktgemeinde Altenmarkt bei St. Gallen wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 81,70, verläuft in der Folge in gestreckterer Linienführung unter mehrfacher Kreuzung sowie teilweiser Mitbenützung der bestehenden Trasse und bindet bei km 85,30 wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Altenmarkt bei St. Gallen aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. BO-115-54a im Maßstab 1 : 2880) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zuletzt aktualisiert am
23.10.2025
Dokumentnummer
NOR12152489
Alte Dokumentnummer
N9199013537J