Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn – Anschlußstelle Puchwerk im Bereich der Stadt Graz
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 710/1990Bundesgesetzblatt Nr. 710 aus 1990,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Die Anschlußstelle Puchwerk der A 2 Süd Autobahn wird im Bereich der Stadt Graz wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Anschlußstelle liegt bei km 1,00 des Abschnittes Graz/Ost-Graz/Liebenau der A 2 Süd Autobahn und stellt über Zu- und Abfahrtsstraßen die Verbindung mit dem Gemeindestraßennetz (Fuchsenfeldweg) her.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Zu- und Abfahrtsstraßen aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie beim Magistrat der Stadt Graz aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 2000 zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Schlagworte
Zufahrtsstraße
Zuletzt aktualisiert am
26.02.2026
Dokumentnummer
NOR12152493
Alte Dokumentnummer
N9199013569J