Norm Übereinkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung – Regelung Nr. 46× ▾ ‹›Gliederung Übereinkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung – Regelung Nr. 46 Fassungen (Gesetz) ab 06.10.1990 — BGBl. Nr. 622/1990 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute06.10.1990 BGBl. Nr. 622/1990 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 06.10.1990 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1