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Art. 1

Fassungen
15.12.1990 bis 31.12.2018 — BGBl. Nr. 761/1990 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 115.12.199031.12.2018 BGBl. Nr. 761/1990 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bestimmung des Straßenverlaufes der B 117 Buchauer Straße im Bereich der Marktgemeinden Altenmarkt bei Sankt Gallen und Weißenbach an der Enns

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 761 aus 1990, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

15.12.1990BGBl. Nr. 761/1990

Außerkrafttretensdatum

31.12.2018aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018

Index

96/01 Bundesstraßengesetz 1971

Text

Der Straßenverlauf der B 117 Buchauer Straße wird im Bereich der Marktgemeinden Altenmarkt bei Sankt Gallen und Weißenbach an der Enns wie folgt bestimmt:

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 1,40 und bindet nach Überquerung der Enns bei km 2,25 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei den Marktgemeinden Altenmarkt bei Sankt Gallen und Weißenbach an der Enns aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. BO-117-12 im Maßstab 1 : 2 880) zu ersehen.

Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

Zuletzt aktualisiert am

12.03.2026

Gesetzesnummer

10012013

Dokumentnummer

NOR12152502

Alte Dokumentnummer

N9199013763J

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1990/761/A1/NOR12152502