Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bestimmung des Straßenverlaufes der B 117 Buchauer Straße im Bereich der Marktgemeinden Altenmarkt bei Sankt Gallen und Weißenbach an der Enns
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 761/1990 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 761 aus 1990, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Der Straßenverlauf der B 117 Buchauer Straße wird im Bereich der Marktgemeinden Altenmarkt bei Sankt Gallen und Weißenbach an der Enns wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 1,40 und bindet nach Überquerung der Enns bei km 2,25 wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung sowie bei den Marktgemeinden Altenmarkt bei Sankt Gallen und Weißenbach an der Enns aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. BO-117-12 im Maßstab 1 : 2 880) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zuletzt aktualisiert am
12.03.2026
Dokumentnummer
NOR12152502
Alte Dokumentnummer
N9199013763J