Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
01.01.1992 bis 30.06.1997 — BGBl. Nr. 548/1991 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 101.01.199230.06.1997 BGBl. Nr. 548/1991 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. II Nr. 157/1997

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung gemeinnütziger Bauvereinigungen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 548 aus 1991, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 157 aus 1997,

Typ

V

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.01.1992BGBl. Nr. 548/1991

Außerkrafttretensdatum

30.06.1997aufgehoben durch BGBl. II Nr. 157/1997

Index

98/04 Wohnungsgemeinnützigkeit

Beachte

Zum Bezugszeitraum vergleiche Paragraph 2

Text

                                                          Anlage A

                                                          ---------

                                                          zu § 1

                               Bilanz

AKTIVA

                                                   Stand zum Ende des

A. ANLAGEVERMÖGEN:                                 Geschäftsjahres

   I. Immaterielle Vermögensgegenstände:

      1. Baurechte, Bestandsrechte und             Stand zum Ende des

         ähnliche Rechte;                          vorangegangenen

      2. geleistete Anzahlungen;                   Geschäftsjahres

  II. Sachanlagen:

      1. unbebaute Grundstücke;

      2. Wohngebäude;

      3. unternehmenseigenes Miteigentum;

      4. sonstige Gebäude;

      5. nicht abgerechnete Bauten;

      6. Bauvorbereitungskosten;

      7. Betriebs- und Geschäftsausstattung;

      8. sonstige Sachanlagen;

      9. geleistete Anzahlungen;

III. Finanzanlagen:

      1. Beteiligungen, davon Anteile an

         verbundenen Unternehmen;

      2. Ausleihungen;

      3. Wertpapiere (Wertrechte) des

         Anlagevermögens;

      4. geleistete Anzahlungen.

B. UMLAUFVERMÖGEN:

   I. Zur Veräußerung bestimmte Sachanlagen:

      1. unbebaute Verkaufsgrundstücke;

      2. Erwerbshäuser;

      3. nicht abgerechnete fertige

         Erwerbshäuser;

      4. nicht abgerechnete unfertige

         Erwerbshäuser;

      5. Bauvorbereitungskosten;

      6. Vorräte;

      7. geleistete Anzahlungen;

  II. Forderungen, Verrechnungen und sonstige

      Vermögensgegenstände:

      1. Forderungen aus dem

         Grundstücksverkehr;

      2. Forderungen aus der

         Hausbewirtschaftung;

      3. Verrechnung aus der

         Hausbewirtschaftung;

      4. Forderungen aus der

         Betreuungstätigkeit;

      5. Verrechnungen aus der

         Betreuungstätigkeit;

      6. Forderungen gegen verbundene

         Unternehmen;

      7. Forderungen gegen Unternehmen, mit

         denen ein Beteiligungsverhältnis

         besteht;

      8. sonstige Forderungen und

         Vermögensgegenstände;

  III. Wertpapiere und Anteile:

      1. Anteile an verbundenen Unternehmen;

      2. sonstige Wertpapiere und Anteile;

   IV. Kassenbestand, Schecks, Guthaben bei

       Banken.

C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN:

   Unter dem Bilanzstrich

   Regreßansprüche

PASSIVA

                                                   Stand zum Ende des

                                                   Geschäftsjahres

A. EIGENKAPITAL:

    I. Geschäftsguthaben:

    I. Stammkapital:                               Stand zum Ende des

                                                   vorangegangenen

    I. Grundkapital:                               Geschäftsjahres

   II. Kapitalrücklagen:

  1. Ziffer eins
    gebundene;
  2. Ziffer 2
    nicht gebundene;

römisch drei. Gewinnrücklagen:

  1. Ziffer eins
    gesetzliche Rücklage;
  2. Ziffer 2
    satzungsmäßige Rücklage;
  3. Ziffer 3
    andere Rücklagen;

römisch vier. Bilanzgewinn (Bilanzverlust):

B. SONSTIGE RÜCKLAGEN:

  1. Ziffer eins
    Bewertungsreserve auf Grund von
    Entschuldungen;
  2. Ziffer 2
    sonstige (unversteuerte) Rücklagen.

C. RÜCKSTELLUNGEN:

  1. Ziffer eins
    Rückstellungen für Abfertigungen;
  2. Ziffer 2
    Rückstellungen für Pensionen;
  3. Ziffer 3
    Steuerrückstellungen;
  4. Ziffer 4
    Rückstellungen für Bautätigkeit;
  5. Ziffer 5
    Rückstellungen für Hausbewirtschaftung;
  6. Ziffer 6
    sonstige Rückstellungen;

D. VERBINDLICHKEITEN:

  1. Ziffer eins
    Darlehen zur Grundstücks- und Baukostenfinanzierung;
  2. Ziffer 2
    Finanzierungsbeiträge der Wohnungswerber;
  3. Ziffer 3
    Zwischenkredite;
  4. Ziffer 4
    Darlehen sonstiger Art;
  5. Ziffer 5
    Verbindlichkeiten gegenüber
    Kaufanwärtern;
  6. Ziffer 6
    Verbindlichkeiten aus dem Grundstücksverkehr;
  7. Ziffer 7
    Verbindlichkeiten aus Bauverträgen;
  8. Ziffer 8
    Kautionen;
  9. Ziffer 9
    Verbindlichkeiten aus der Hausbewirtschaftung;
  10. Ziffer 10
    Verrechnung aus der Hausbewirtschaftung;
  11. Ziffer 11
    Verbindlichkeiten aus der Betreuungstätigkeit;
  12. Ziffer 12
    Verbindlichkeiten gegenüber Banken;
  13. Ziffer 13
    Verbindlichkeiten aus der Annahme
    gezogener Wechsel und der Ausstellung
    eigener Wechsel;
  14. Ziffer 14
    Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
    Unternehmen;
  15. Ziffer 15
    Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen,
    mit denen ein Beteiligungsverhältnis
    besteht;
  16. Ziffer 16
    sonstige Verbindlichkeiten.

E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN:

Unter dem Bilanzstrich

Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln

Verbindlichkeiten aus Bürgschaften,

Garantien sowie sonstigen vertraglichen Haftungsverhältnissen

Schlagworte

Betriebsausstattung, Grundstücksfinanzierung

Gesetzesnummer

10012015

Dokumentnummer

NOR12152560

Alte Dokumentnummer

N9199110028Y