Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
ADR - Beförderung von Barium- und Bleiverbindungen - Widerruf
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 376/1991Bundesgesetzblatt Nr. 376 aus 1991,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
99/03 Kraftfahrrecht
Text
Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Barium- und Bleiverbindungen der Klasse 6.1, Ziffern 71 und 72, in flexiblen Schüttgutbehältern (BGBl. Nr. 174/1980) wurde mit Schreiben des Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, Zl. 151 051/1-I/5-90, vom 11. Juli 1990 seitens der Republik Österreich widerrufen. Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Bundesrepublik Deutschland und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Barium- und Bleiverbindungen der Klasse 6.1, Ziffern 71 und 72, in flexiblen Schüttgutbehältern Bundesgesetzblatt Nr. 174 aus 1980,) wurde mit Schreiben des Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, Zl. 151 051/1-I/5-90, vom 11. Juli 1990 seitens der Republik Österreich widerrufen.
Die für das ADR zuständige Behörde der Bundesrepublik Deutschland hat am 4. April 1991 diese Vereinbarung ebenfalls widerrufen; die Vereinbarung ist demgemäß mit diesem Datum außer Kraft getreten.
Schlagworte
Bariumverbindung
Dokumentnummer
NOR12152573
Alte Dokumentnummer
N9199110882X