Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
ADR - Beförderung von Barium- und Bleiverbindungen - Widerruf
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 505/1991Bundesgesetzblatt Nr. 505 aus 1991,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
99/03 Kraftfahrrecht
Text
Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich und dem Verkehrsminister der Volksrepublik Polen nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Barium- und Bleiverbindungen der Klasse 6.1, Ziffern 71 und 72, in flexiblen Schüttgutbehältern (BGBl. Nr. 180/1982) wurde mit Schreiben des Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr Zl. 151.053/1-I/5-1990 vom 16. Juli 1990 seitens der Republik Österreich widerrufen. Die Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich und dem Verkehrsminister der Volksrepublik Polen nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Barium- und Bleiverbindungen der Klasse 6.1, Ziffern 71 und 72, in flexiblen Schüttgutbehältern Bundesgesetzblatt Nr. 180 aus 1982,) wurde mit Schreiben des Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr Zl. 151.053/1-I/5-1990 vom 16. Juli 1990 seitens der Republik Österreich widerrufen.
Die für das ADR zuständige Behörde der Republik Polen hat am 16. Juli 1991 dem Widerruf zugestimmt; die Vereinbarung ist demgemäß mit diesem Datum außer Kraft getreten.
Schlagworte
Bariumverbindung
Dokumentnummer
NOR12152596
Alte Dokumentnummer
N9199110922X