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Übereinkommen über die Annahme einheitlicher Bedingungen für die Genehmigung der Ausrüstungsgegenstände und Teile von Kraftfahrzeugen und über die gegenseitige Anerkennung der Genehmigung – Regelung Nr. 23

Fassungen (Gesetz)
ab 07.09.1991 — BGBl. Nr. 485/1991 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute07.09.1991 BGBl. Nr. 485/1991 (Stammfassung)
Gliederung Fassung vom 07.09.1991 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§