Norm Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 188 Silvretta Straße im Bereich der Gemeinden St. Gallenkirch und Tschagguns× ▾ ‹›Gliederung Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 188 Silvretta Straße im Bereich der Gemeinden St. Gallenkirch und Tschagguns Fassungen (Gesetz) ab 06.02.1991 — BGBl. Nr. 57/1991 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 06.02.199131.12.2018 BGBl. Nr. 57/1991 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 06.02.1991 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1