Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 68 Feldbacher Straße im Bereich der Gemeinde St. Margarethen an der Raab
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 63/1991 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 63 aus 1991, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Der Straßenteil der B 68 Feldbacher Straße von km 5,75 bis km 11,08 wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen Teil des - mit Verordnung vom 5. Feber 1980, BGBl. Nr. 94, bestimmten - Abschnittes „St. Margarethen - Fladnitz“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.Der Straßenteil der B 68 Feldbacher Straße von km 5,75 bis km 11,08 wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen Teil des - mit Verordnung vom 5. Feber 1980, Bundesgesetzblatt Nr. 94, bestimmten - Abschnittes „St. Margarethen - Fladnitz“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.
Zuletzt aktualisiert am
01.09.2026
Dokumentnummer
NOR12152645
Alte Dokumentnummer
N9199114233J