Norm ADR - Abweichungen von den Vorschriften der Rn. 210313f) 1 - Widerruf× ▾ ‹›Gliederung ADR - Abweichungen von den Vorschriften der Rn. 210313f) 1 - Widerruf Fassungen (Gesetz) ab 27.04.1991 — BGBl. Nr. 216/1991 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute27.04.1991 BGBl. Nr. 216/1991 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 27.04.1991 Art. 1