Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Katar)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 315/1991Bundesgesetzblatt Nr. 315 aus 1991,
Inkrafttretensdatum
13.07.1991
Außerkrafttretensdatum
31.01.2012
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Langtitel
(Übersetzung)
LUFTVERKEHRSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DES STAATES KATAR
StF: BGBl. Nr. 315/1991
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gem. Art. 22 des Abkommens wurden am 23. April bzw. 14. Mai 1991 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 22 mit 13. Juli 1991 in Kraft.Die Mitteilungen gem. Artikel 22, des Abkommens wurden am 23. April bzw. 14. Mai 1991 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 22, mit 13. Juli 1991 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung des Staates Katar, im folgenden als die Vertragsparteien bezeichnet,
als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die internationale Zivilluftfahrt *);
vom Wunsche geleitet, ein das genannte Abkommen ergänzendes Abkommen zum Zwecke der Errichtung von Fluglinien zwischen ihren Hoheitsgebieten und darüber hinaus abzuschließen;
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:
_______________________
*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 97/1949*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 97 aus 1949,
Beachte
zum Außerkrafttreten vgl. BGBl. III Nr. 16/2012zum Außerkrafttreten vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 16 aus 2012,
Zuletzt aktualisiert am
12.09.2016
Dokumentnummer
NOR11012341
Alte Dokumentnummer
N9199116058J