Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Katar)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 315/1991Bundesgesetzblatt Nr. 315 aus 1991,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 17Artikel 17
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Beachte
zum Außerkrafttreten vgl. BGBl. III Nr. 16/2012zum Außerkrafttreten vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 16 aus 2012,
Text
ARTIKEL 17
Angleichung an multilaterale Übereinkommen
Wird ein multilaterales Übereinkommen oder Abkommen über den Luftverkehr geschlossen, dem beide Vertragsparteien angehören, ist das vorliegende Abkommen so abzuändern, daß es den Bestimmungen eines solchen Übereinkommens oder Abkommens entspricht.
Zuletzt aktualisiert am
12.09.2016
Dokumentnummer
NOR12152763
Alte Dokumentnummer
N9199116075J