Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Luftverkehrsabkommen (Katar)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 315/1991Bundesgesetzblatt Nr. 315 aus 1991,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 21Artikel 21
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Beachte
zum Außerkrafttreten vgl. BGBl. III Nr. 16/2012zum Außerkrafttreten vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 16 aus 2012,
Text
ARTIKEL 21
Anhänge
Die Anhänge zu diesem Abkommen gelten als Teil des Abkommens, und alle Hinweise auf dieses Abkommen beziehen sich auch auf die Anhänge, außer es wird ausdrücklich etwas anderes angegeben.
Zuletzt aktualisiert am
12.09.2016
Dokumentnummer
NOR12152767
Alte Dokumentnummer
N9199116079J