Kurztitel
Bestimmung des Straßenverlaufes der B 164 Hochkönig Straße im Bereich der Marktgemeinde St. Johann in Tirol
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 446/1991 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 446 aus 1991, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 164 Hochkönig Straße wird im Bereich der Marktgemeinde St. Johann in Tirol wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 75,25 und bindet über die Spuren 100 und 200 niveaufrei in die bestehende B 312 Loferer Straße zwischen deren km 29,61 und km 29,67 ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Tiroler Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde St. Johann in Tirol aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 117810 im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Durch diese Verordnung wird die Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik, BGBl. Nr. 88/1979, aufgehoben.Durch diese Verordnung wird die Verordnung des Bundesministers für Bauten und Technik, Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1979,, aufgehoben.