Norm ADR - Beförderung von magazinierten Treibkartuschen - Widerruf× ▾ ‹›Gliederung ADR - Beförderung von magazinierten Treibkartuschen - Widerruf Kundmachung BGBl. Nr. 522/1991 · 03.10.1991▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. Nr. 522/1991 03.10.1991 522. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Vorsteher des Justiz- und Polizeidepartements der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Bundesminister für Verkehr der Republik Österreich nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von magazinierten Treibkartuschen für Bolzensetzgeräte zur Direktbefestigung als Gegenstände der Klasse 1 b, Ziffer 2 c ADR, Zünder mit kleiner Ladung Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen Art. 1