Kurztitel
Bestimmung des Straßenverlaufes der B 199 Tannheimer Straße im Bereich der Gemeinde Zöblen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 583/1991 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 583 aus 1991, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 1a Wiener Straße wird im Bereich der Stadt St. Pölten wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 0,0 (neu) an der bestehenden B 1 Wiener Straße (Schulring) bei deren km 67,33, überbrückt bei km 0,62 (neu) die Traisen, umfährt in der Folge Oberwagram im Süden und bindet bei km 2,80 (neu) wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie beim Magistrat der Stadt St. Pölten aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B 1a/63-90 im Maßstab 1 : 1 000) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.