Kurztitel
Auflassung zweier Abschnitte der B 9 und der B 211
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 576/1992 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 576 aus 1992, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Die Straßenteile der B 9 Preßburger Straße von km 37,80 bis km 45,20 und der B 211 Rohrauer Straße von km 13,97 bis km 14,861 (alt) werden, soweit sie durch die Umlegung auf die bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom - 14. November 1980, BGBl. Nr. 510 und vom 24. März 1986, BGBl. Nr. 189 bestimmten - Abschnitte „Petronell - Deutsch-Altenburg“ und „Anschlußstelle Petronell“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurden, als Bundesstraße aufgelassen.Die Straßenteile der B 9 Preßburger Straße von km 37,80 bis km 45,20 und der B 211 Rohrauer Straße von km 13,97 bis km 14,861 (alt) werden, soweit sie durch die Umlegung auf die bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom - 14. November 1980, Bundesgesetzblatt Nr. 510 und vom 24. März 1986, Bundesgesetzblatt Nr. 189 bestimmten - Abschnitte „Petronell - Deutsch-Altenburg“ und „Anschlußstelle Petronell“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurden, als Bundesstraße aufgelassen.
Im einzelnen sind die als Bundesstraße aufgelassenen Straßenabschnitte aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei den Gemeinden Petronell-Carnuntum und Bad Deutsch-Altenburg aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B 9/20-92 im Maßstab 1 : 5 000) zu ersehen.