Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bestimmung des Straßenverlaufes der B 201 Kleinwalsertal Straße im Bereich der Gemeinde Mittelberg (Kleinwalsertal)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 579/1992 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 579 aus 1992, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 201 Isertal Straße wird im Bereich der Gemeinde Mittelberg (Kleinwalsertal) wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 3,73 und bindet bei km 3,92 wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Vorarlberger Landesregierung sowie bei der Gemeinde Mittelberg (Kleinwalsertal) aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1 : 1 000 zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zuletzt aktualisiert am
19.03.2026
Dokumentnummer
NOR12152885
Alte Dokumentnummer
N9199214305L