Kurztitel
Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 38 Böhmerwald Straße im Bereich der Marktgemeinde Langschlag
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 599/1992 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 599 aus 1992, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Der Straßenteil der B 38 Böhmerwald Straße von km 15,959 bis km 16,519 wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 26. August 1986, BGBl. Nr. 500, bestimmten - Abschnitt „Ortsdurchfahrt Langschlag“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.Der Straßenteil der B 38 Böhmerwald Straße von km 15,959 bis km 16,519 wird, soweit er durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 26. August 1986, Bundesgesetzblatt Nr. 500, bestimmten - Abschnitt „Ortsdurchfahrt Langschlag“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurde, als Bundesstraße aufgelassen.
Im einzelnen ist der als Bundesstraße aufgelassene Straßenabschnitt aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Langschlag aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B 38/47-86 im Maßstab 1 : 2 000) zu ersehen.