Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bestimmung des Straßenverlaufes der B 311 Pinzgauer Straße im Bereich der Marktgemeinde Taxenbach
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 77/1992 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 77 aus 1992, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 311 Pinzgauer Straße wird im Bereich der Marktgemeinde Taxenbach wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 31,55, verläuft in der Folge südlich des Ortsteiles Hasenbach parallel zur Bahnlinie der ÖBB Salzburg-Wörgl und bindet bei km 32,30 wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Salzburger Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Taxenbach aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. 312/89 im Maßstab 1:1000) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zuletzt aktualisiert am
23.03.2026
Dokumentnummer
NOR12152940
Alte Dokumentnummer
N9199219002J