Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Bestimmung des Straßenverlaufes der A 2 Süd Autobahn – Anschlußstelle Velden/West (Ausbau) im Bereich der Marktgemeinde Velden am Wörther See
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 139/1992Bundesgesetzblatt Nr. 139 aus 1992,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Der Verlauf einer zusätzlichen Abfahrtsrampe der Anschlußstelle Velden/West der A 2 Süd Autobahn wird im Bereich der Marktgemeinde Velden am Wörther See wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Abfahrtsrampe beginnt bei km 0,306 des bestehenden Zubringers und stellt die Verbindung zur B 83 Kärntner Straße her.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Abfahrtsrampe aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Kärntner Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde Velden am Wörther See aufliegenden Planunterlagen im Maßstab 1:500 zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.
Zuletzt aktualisiert am
26.02.2026
Dokumentnummer
NOR12152952
alte Dokumentnummer
N9199219336J