Kurztitel
Bestimmung des Straßenverlaufes der B 171 Tiroler Straße im Bereich der Gemeinden Radfeld, Rattenberg und Brixlegg
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 183/1992 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 183 aus 1992, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 171 Tiroler Straße wird im Bereich der Gemeinden Radfeld, Rattenberg und Brixlegg wie folgt bestimmt:
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei km 29,80, durchörtert in der Folge den Stadtberg, unterführt anschließend die Bahnlinie der ÖBB Kufstein - Brenner bei Bahn-km 30,512 und bindet bei km 31,10 wieder in den Bestand ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden Straßentrasse aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Tiroler Landesregierung sowie bei den Gemeinden Radfeld, Rattenberg und Brixlegg aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. P 312-23 im Maßstab 1:1000) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.Paragraph 15, Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.