Norm Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der A 22 Donauufer Autobahn – Anschlußstelle Reichsbrücke im Bereich der Stadt Wien× ▾ ‹›Gliederung Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der A 22 Donauufer Autobahn – Anschlußstelle Reichsbrücke im Bereich der Stadt Wien Fassungen (Gesetz) ab 23.04.1992 — BGBl. Nr. 201/1992 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute23.04.1992 BGBl. Nr. 201/1992 (Stammfassung) Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 23.04.1992 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1