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Art. 13

Fassungen
01.09.1992 bis 15.12.2015 — BGBl. Nr. 574/1992 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 1301.09.199215.12.2015 BGBl. Nr. 574/1992 (Stammfassung) · aufgehoben

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen - Fluglinienverkehr (Kuba)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 574 aus 1992,

Typ

Vertrag – Kuba

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 13

Inkrafttretensdatum

01.09.1992BGBl. Nr. 574/1992

Außerkrafttretensdatum

15.12.2015

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Beachte

Das Abkommen ist mit dem Inkrafttreten des Luftverkehrsabkommens, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 87 aus 2016,, als beendet anzusehen vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 201 aus 2016,).

Text

ARTIKEL 13

Beratungen und Abänderungen

Ziffer eins Im Geiste enger Zusammenarbeit werden sich die Luftfahrtbehörden der Vertragsparteien von Zeit zu Zeit beraten, um die Durchführung und zufriedenstellende Erfüllung der Bestimmungen dieses Abkommens und des beigeschlossenen Flugstreckenplanes sicherzustellen, sie werden Beratungen führen, falls eine Abänderung davon erforderlich ist.

Ziffer 2 Jede der Vertragsparteien kann um Beratungen ersuchen, welche auf schriftlichem oder mündlichem Wege erfolgen können und innerhalb eines Zeitraumes von sechzig (60) Tagen nach dem Zeitpunkt des Ersuchens zu beginnen haben, sofern nicht beide Vertragsparteien eine Verlängerung dieses Zeitraumes vereinbaren.

Ziffer 3 Wenn eine der Vertragsparteien es für wünschenswert hält, irgendeine Bestimmung dieses Abkommens abzuändern, so kann sie um Beratungen gemäß diesem Artikel ersuchen; diese Abänderung tritt, wenn sie zwischen den beiden Vertragsparteien vereinbart wurde, in Kraft, sobald sie durch diplomatischen Notenwechsel bestätigt wurde.

Ziffer 4 Abänderungen des Anhangs sind zwischen den entsprechenden Behörden der Vertragsparteien zu vereinbaren.

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2016

Gesetzesnummer

10012162

Dokumentnummer

NOR12153170

Alte Dokumentnummer

N9199222577J