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Art. 17

Fassungen
01.01.1993 bis 31.03.2007 — BGBl. Nr. 714/1992 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Art. 1701.01.199331.03.2007 BGBl. Nr. 714/1992 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. III Nr. 32/2007

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Vertrag zwischen Österreich und Niederlande über die Binnenschiffahrt

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 714 aus 1992, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 32 aus 2007,

Typ

Vertrag - Niederlande

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 17

Inkrafttretensdatum

01.01.1993BGBl. Nr. 714/1992

Außerkrafttretensdatum

31.03.2007aufgehoben durch BGBl. III Nr. 32/2007

Index

99/06 See- und Binnenschifffahrt

Text

Artikel 17

  1. Absatz eins,Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  2. Absatz 2,Dieser Vertrag tritt am ersten Tag des dritten Monats nach dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem die beiden Vertragsstaaten einander in einem diplomatischen Notenwechsel bekanntgegeben haben, daß die Erfordernisse für sein Inkrafttreten nach ihren jeweiligen verfassungsrechtlichen Verfahren erfüllt worden sind.
  3. Absatz 3,Dieser Vertrag kann von jedem Vertragsstaat mit einer Frist von zwölf Monaten schriftlich auf diplomatischem Wege gekündigt werden. In diesem Fall tritt der Vertrag mit Ablauf der Kündigungsfrist außer Kraft.
  4. Absatz 4,Mit dem Tage des Inkrafttretens dieses Vertrages treten die Bestimmungen des Handels- und Schiffahrtsvertrages zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande vom 28. März 1929 *1) insoweit außer Kraft, als sich diese auf die Binnenschiffahrt beziehen.

GESCHEHEN zu Den Haag am 26. September 1991 in zwei Urschriften, jeweils in deutscher und niederländischer Sprache, die beide gleichermaßen authentisch sind.

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*1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 299 aus 1930,

Anmerkung

jetzt Artikel 13

Schlagworte

Handelsvertrag

Zuletzt aktualisiert am

19.02.2020

Gesetzesnummer

10012172

Dokumentnummer

NOR12153222

Alte Dokumentnummer

N9199223793J