Norm Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 188 Silvretta Straße im Bereich der Gemeinde Gaschurn× ▾ ‹›Gliederung Auflassung eines für den Durchzugsverkehr entbehrlich gewordenen Abschnittes der B 188 Silvretta Straße im Bereich der Gemeinde Gaschurn Fassungen (Gesetz) ab 23.12.1992 — BGBl. Nr. 812/1992 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung 23.12.199231.12.2018 BGBl. Nr. 812/1992 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018 Stand am Anzeigen Gliederung Fassung vom 23.12.1992 — Überschriften aus den RIS-Dokumenten der §§ alle zuklappenArt. 1