Rechtstracker.at

Anl. 10

Fassungen
01.01.1993 bis 31.12.1994 — BGBl. Nr. 823/1992 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 1001.01.199331.12.1994 BGBl. Nr. 823/1992 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. III Nr. 98/2015

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Güterverkehr im Transit auf der Schiene und der Straße

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 823 aus 1992, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 98 aus 2015,

Typ

Vertrag – EG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 10

Inkrafttretensdatum

01.01.1993BGBl. Nr. 823/1992

Außerkrafttretensdatum

31.12.1994aufgehoben durch BGBl. III Nr. 98/2015

Index

99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße

Text

Anhang römisch zehn

(zu Artikel 17)
BRIEFWECHSEL ZU DEN KONTROLLEN

Schreiben Nr. 1

Herr Botschafter!

Unter Bezugnahme auf das heute unterzeichnete Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Österreich über den Güterverkehr im Transit auf der Schiene und der Straße beehre ich mich, Ihnen mitzuteilen, daß die Gemeinschaft mit dem Ziel der Erleichterung des Grenzübertritts, und ohne der Anwendung der Artikel 15 und 16 des Abkommens vorzugreifen, den Artikel 17 des Abkommens in Übereinstimmung mit dem Wortlaut der Verordnung (EWG) 4060/89 des Rates und insbesondere deren Artikel 3, so wie in das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum übernommen, interpretiert.

Für Ihre Zustimmung zum Inhalt dieses Briefes wäre ich Ihnen dankbar.

Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Botschafter, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung.

Schreiben Nr. 2

Herr Generaldirektor!

Ich beehre mich, Ihnen den Erhalt Ihres Briefes mit folgendem Inhalt zu bestätigen:

Anmerkung, Es folgt der Text des Schreibens)

Ich beehre mich, Ihnen hiermit meine volle Zustimmung zum Inhalt Ihres Schreibens zu bestätigen.

Genehmigen Sie, Herr Generaldirektor, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung.

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2015

Gesetzesnummer

10012185

Dokumentnummer

NOR12153392

Alte Dokumentnummer

N9199224595J