Kurztitel
Güterverkehr im Transit auf der Schiene und der Straße
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 823/1992 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 98/2015Bundesgesetzblatt Nr. 823 aus 1992, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 98 aus 2015,
Index
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
Text
Anhang XAnhang römisch zehn
(zu Artikel 17)
BRIEFWECHSEL ZU DEN KONTROLLEN
Schreiben Nr. 1
Herr Botschafter!
Unter Bezugnahme auf das heute unterzeichnete Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Österreich über den Güterverkehr im Transit auf der Schiene und der Straße beehre ich mich, Ihnen mitzuteilen, daß die Gemeinschaft mit dem Ziel der Erleichterung des Grenzübertritts, und ohne der Anwendung der Artikel 15 und 16 des Abkommens vorzugreifen, den Artikel 17 des Abkommens in Übereinstimmung mit dem Wortlaut der Verordnung (EWG) 4060/89 des Rates und insbesondere deren Artikel 3, so wie in das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum übernommen, interpretiert.
Für Ihre Zustimmung zum Inhalt dieses Briefes wäre ich Ihnen dankbar.
Genehmigen Sie, sehr geehrter Herr Botschafter, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung.
Schreiben Nr. 2
Herr Generaldirektor!
Ich beehre mich, Ihnen den Erhalt Ihres Briefes mit folgendem Inhalt zu bestätigen:
(Anm.: Es folgt der Text des Schreibens)Anmerkung, Es folgt der Text des Schreibens)
Ich beehre mich, Ihnen hiermit meine volle Zustimmung zum Inhalt Ihres Schreibens zu bestätigen.
Genehmigen Sie, Herr Generaldirektor, den Ausdruck meiner vorzüglichen Hochachtung.