Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Güterverkehr im Transit auf der Schiene und der Straße
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 823/1992 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 98/2015Bundesgesetzblatt Nr. 823 aus 1992, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 98 aus 2015,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 2Anlage 2
Index
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
Text
Anhang IIAnhang römisch zwei
(zu Artikel 6)
INFRASTRUKTURMASSNAHMEN IN ÖSTERREICH
In Österreich werden zur Verbesserung des Eisenbahn- und kombinierten Verkehrs folgende Maßnahmen zur Kapazitätserweiterung auf der Schiene getroffen:
1. Brenner
1.1. Kurzfristige Maßnahmen
Bau des Umfahrungstunnels Innsbruck
Sicherungstechnische und betriebsorganisatorische Maßnahmen
Einführung der rechnergestützten Zugüberwachung
Einbau von Überleitstellen zwischen den Bahnhöfen
Umbau des Bahnhofes Wörgl
Verlängerung der Überholgleise in den Bahnhöfen
1.2. Langfristige Maßnahmen
Angesichts der Bedeutung eines neuen Brennerübergangs erklärt sich Österreich in Fortführung der bisherigen Aktivitäten zu verstärkter Zusammenarbeit mit der Gemeinschaft hinsichtlich des Projektes Brennerbasistunnel und der Zulaufstrecken bereit.
2.1. Kurzfristige Maßnahmen
Fortsetzung des zweigleisigen Ausbaus
Sicherungstechnische Verbesserungen
2.2. Mittelfristige Maßnahmen
Punktuelle Linienverbesserungen
Erhöhung der Streckenhöchstgeschwindigkeit
Verdichtung der Blockabstände
3.1. Kurzfristige Maßnahmen
Aufhebung der Nachtsperre auf der Pyhrnstrecke
Aufhebung der Nachtsperre auf der Strecke über Hieflau
3.2. Mittelfristige Maßnahmen
Bahnhofaus- und -umbauten
Verbesserung der Sicherungsanlagen
Verringerung der Blockabstände
Auflassung von Eisenbahnkreuzungen
Neubau der Schleife Traun-Marchtrenk
Selektiver zweigleisiger Ausbau
3.3. Langfristige Maßnahmen
Fortsetzung des zweigleisigen Ausbaus auf der Gesamtstrecke Passau-Spielfeld/Straß
Neubau der Strecke St. Michael-Bruck
Schlagworte
Eisenbahnverkehr, Bahnhofausbau, Bahnhofumbau
Zuletzt aktualisiert am
12.08.2015
Dokumentnummer
NOR12153384
Alte Dokumentnummer
N9199224587J