Rechtstracker.at

Anl. 3

Fassungen
01.01.1993 bis 31.12.1994 — BGBl. Nr. 823/1992 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
Anl. 301.01.199331.12.1994 BGBl. Nr. 823/1992 (Stammfassung) · aufgehoben durch BGBl. III Nr. 98/2015

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Güterverkehr im Transit auf der Schiene und der Straße

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 823 aus 1992, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 98 aus 2015,

Typ

Vertrag – EG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3

Inkrafttretensdatum

01.01.1993BGBl. Nr. 823/1992

Außerkrafttretensdatum

31.12.1994aufgehoben durch BGBl. III Nr. 98/2015

Index

99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße

Text

Anhang römisch drei

(zu Artikel 7)
ERKLÄRUNG DER DELEGATION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN

  1. Ziffer eins
    Die Ausführung der Infrastrukturarbeiten auf dem Gebiet der Gemeinschaft hängt davon ab, daß die betreffenden Mitgliedstaaten die Verpflichtung für die auf ihrem Gebiet anfallenden Arbeiten übernehmen.
  2. Ziffer 2
    Zur Durchführung von Artikel 7 ist folgendes vorgesehen:
    1. Litera a
      Die Kommission unterbreitet im Ausschuß für Verkehrsinfrastruktur einen Entwurf für die zu ergreifenden Maßnahmen und prüft diese mit den betreffenden Mitgliedstaaten (siehe Entscheidung des Rates vom 20.2.1978, Abl. Nr. L 54 vom 25.2.1978).
    2. Litera b
      Die Gemeinschaft unterstützt diese Maßnahmen mit den Mitteln, die ihr namentlich im Rahmen der gemeinsamen Politik auf dem Gebiet Verkehrsinfrastruktur zur Verfügung stehen (siehe Verordnung des Rates vom 20.11.1990, Abl. Nr. L 326 vom 24.11.1990).

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2015

Gesetzesnummer

10012185

Dokumentnummer

NOR12153385

Alte Dokumentnummer

N9199224588J