Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Güterverkehr im Transit auf der Schiene und der Straße
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 823/1992 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 98/2015Bundesgesetzblatt Nr. 823 aus 1992, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 98 aus 2015,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 19Artikel 19
Index
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
Text
Artikel 19
Zusätzliche Maßnahmen
Wenn eine der Vertragsparteien auf Grund der in Durchführung dieses Abkommens gemachten Erfahrungen feststellt, daß andere unter den Anwendungsbereich dieses Abkommens fallende Maßnahmen im Interesse einer koordinierten europäischen Verkehrspolitik liegen und insbesondere geeignet sind, einen Beitrag zur Lösung des Alpentransitproblems zu leisten, unterbreitet sie der anderen Vertragspartei einen Vorschlag.
Zuletzt aktualisiert am
12.08.2015
Dokumentnummer
NOR12153376
Alte Dokumentnummer
N9199224579J