Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Güterverkehr im Transit auf der Schiene und der Straße
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 823/1992 aufgehoben durch BGBl. III Nr. 98/2015Bundesgesetzblatt Nr. 823 aus 1992, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 98 aus 2015,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 2Artikel 2
Index
99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße
Text
Artikel 2
Anwendungsbereich
(1)Absatz eins,Das Abkommen wird auf den Transitverkehr auf der Schiene und der Straße durch österreichisches Hoheitsgebiet angewendet.
(2)Absatz 2,Die Zusammenarbeit der Vertragsparteien erstreckt sich insbesondere auf die Verkehrsinfrastruktur, auf die zum Ausbau des Eisenbahnverkehrs und des kombinierten Verkehrs notwendigen Begleitmaßnahmen, auf die Regelung des Straßengüterverkehrs und auf den ständigen Austausch von Informationen über die Entwicklungen der Verkehrspolitik der Vertragsparteien.
Zuletzt aktualisiert am
12.08.2015
Dokumentnummer
NOR12153359
Alte Dokumentnummer
N9199224562J