Norm ADR - Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 40% - Widerruf× ▾ ‹›Gliederung ADR - Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 40% - Widerruf Kundmachung BGBl. Nr. 262/1993 · 22.04.1993▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. Nr. 262/1993 22.04.1993 262. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und dem Minister für Verkehr des Vereinigten Königreiches nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 40% Peressigsäure in Kombinationsverpackungen (Kunststoff) Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen Art. 1