Kurztitel
Auflassung zweier Abschnitte der B 41
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 305/1993 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 305 aus 1993, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Die Straßenteile der B 41 Gmünder Straße von km 23,88 bis km 24,646 und von km 25,05 bis km 27,37 werden, soweit sie durch die Umlegung auf die bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 26. Jänner 1982, BGBl. Nr. 56 und vom 5. März 1987, BGBl. Nr. 98, bestimmten - Abschnitte „St. Martin“ und „St. Martin II“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurden, als Bundesstraße aufgelassen.Die Straßenteile der B 41 Gmünder Straße von km 23,88 bis km 24,646 und von km 25,05 bis km 27,37 werden, soweit sie durch die Umlegung auf die bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 26. Jänner 1982, Bundesgesetzblatt Nr. 56 und vom 5. März 1987, Bundesgesetzblatt Nr. 98, bestimmten - Abschnitte „St. Martin“ und „St. Martin II“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurden, als Bundesstraße aufgelassen.
Im einzelnen sind die als Bundesstraße aufgelassenen Straßenabschnitte aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Marktgemeinde St. Martin aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B 41/87-92 im Maßstab 1 : 2000) zu ersehen.