Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Tragung der Kosten der schiffahrtspolizeilichen Verkehrsregelung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 160/1993 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 312/1997Bundesgesetzblatt Nr. 160 aus 1993, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 312 aus 1997,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 2Paragraph 2
Index
94/01 Schiffsverkehr
Text
Art und Umfang der Kosten
§ 2. (1) Die jährlichen Kosten der schiffahrtspolizeilichen Verkehrsregelung gemäß § 1 setzen sich zusammen ausParagraph 2, (1) Die jährlichen Kosten der schiffahrtspolizeilichen Verkehrsregelung gemäß Paragraph eins, setzen sich zusammen aus
den direkten Personalkosten,
den Personalnebenkosten, insbesondere Arbeitgeberanteil, Pensionstangente und Sachaufwand, und
für jeweils 5,5 Mannjahre je Schleusenanlage.
(2)Absatz 2,Die direkten Personalkosten gemäß Abs. 1 Z 1 betragen 14 Monatsbezüge einschließlich Verwaltungsdienstzulage eines Beamten der Verwendungsgruppe C, Dienstklasse III, Gehaltsstufe 11; für die Bemessung sind die jeweils mit 1. Jänner des zu verrechnenden Jahres geltenden Bezugsansätze heranzuziehen.Die direkten Personalkosten gemäß Absatz eins, Ziffer eins, betragen 14 Monatsbezüge einschließlich Verwaltungsdienstzulage eines Beamten der Verwendungsgruppe C, Dienstklasse römisch drei, Gehaltsstufe 11; für die Bemessung sind die jeweils mit 1. Jänner des zu verrechnenden Jahres geltenden Bezugsansätze heranzuziehen.
(3)Absatz 3,Die Personalnebenkosten gemäß Abs. 1 Z 2 betragen 30 vH der direkten Personalkosten.Die Personalnebenkosten gemäß Absatz eins, Ziffer 2, betragen 30 vH der direkten Personalkosten.
(4)Absatz 4,Der Gemeinkostenbeitrag gemäß Abs. 1 Z 3 beträgt 30 vH der Summe aus den direkten Personalkosten gemäß Abs. 2 und den Personalnebenkosten gemäß Abs. 3.Der Gemeinkostenbeitrag gemäß Absatz eins, Ziffer 3, beträgt 30 vH der Summe aus den direkten Personalkosten gemäß Absatz 2 und den Personalnebenkosten gemäß Absatz 3,
Dokumentnummer
NOR12153700
Alte Dokumentnummer
N9199326668J