Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Auflassung zweier Abschnitte der B 1 und der B 44
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 162/1993 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018Bundesgesetzblatt Nr. 162 aus 1993, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1Artikel eins
Index
96/01 Bundesstraßengesetz 1971
Text
Die Straßenteile der B 1 Wiener Straße von km 14,93 bis km 15,525 und der B 44 Neulengbacher Straße von km 0,00 bis km 0,85 (Kaiser Josef-Straße) werden, soweit sie durch die Umlegung auf den bereits fertiggestellten und verkehrsübergebenen - mit Verordnung vom 20. Juli 1976, BGBl. Nr. 423, bestimmten - Abschnitt „Purkersdorf“ sowie den Umbau der Kreuzung „B 1/B 44“ für den Durchzugsverkehr entbehrlich wurden, als Bundesstraße aufgelassen.
Im einzelnen sind die als Bundesstraße aufgelassenen Straßenabschnitte aus den beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung sowie bei der Stadtgemeinde Purkersdorf aufliegenden Planunterlagen (Plan Nr. B 1/102-92 im Maßstab 1:10 000) zu ersehen.
Zuletzt aktualisiert am
01.10.2018
Dokumentnummer
NOR12153703
Alte Dokumentnummer
N9199326673J