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Anlage 6
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Schallzeichen
I. Tonumfang der Schallzeichenrömisch eins. Tonumfang der Schallzeichen
Die mechanisch betriebenen Schallgeräte, die auf Fahrzeugen in der Binnenschiffahrt verwendet werden, müssen in der Lage sein, Schallzeichen mit den folgenden Merkmalen zu erzeugen:
Frequenz:
Für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb, ausgenommen Kleinfahrzeuge gemäß lit. b, beträgt die Grundfrequenz 200 Hz mit einer Toleranz von +/- 20 vH;Für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb, ausgenommen Kleinfahrzeuge gemäß Litera b,, beträgt die Grundfrequenz 200 Hz mit einer Toleranz von +/- 20 vH;
für Fahrzeuge ohne Maschinenantrieb und für Kleinfahrzeuge, die nicht dazu eingerichtet sind oder verwendet werden, andere Fahrzeuge als Kleinfahrzeuge zu schleppen, muß die Grundfrequenz mehr als 350 Hz betragen;
für die Dreitonzeichen, die von Radarfahrern verwendet werden, liegen die Grundfrequenzen der Töne zwischen 165 und 297 Hz mit einem Intervall von mindestens zwei ganzen Tönen zwischen dem höchsten und dem tiefsten Ton.
Schalldruckpegel:
Die nachstehend angegebenen Schalldruckpegel werden 1 m vor der Mitte der Trichteröffnung gemessen oder auf diesen Abstand zurückgerechnet; die Messung hat soweit wie möglich entfernt von schallreflektierenden Oberflächen zu erfolgen:
Für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb, ausgenommen Kleinfahrzeuge gemäß lit. b, muß der A-bewertete Schalldruckpegel zwischen 120 und 140 dB betragen;Für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb, ausgenommen Kleinfahrzeuge gemäß Litera b,, muß der A-bewertete Schalldruckpegel zwischen 120 und 140 dB betragen;
für Fahrzeuge ohne Maschinenantrieb und für Kleinfahrzeuge, die nicht dazu eingerichtet sind oder verwendet werden, andere Fahrzeuge als Kleinfahrzeuge zu schleppen, muß der A-bewertete Schalldruckpegel zwischen 100 und 125 dB betragen;
für die Dreitonzeichen, die von Radarfahrern verwendet werden, muß der A-bewertete Schalldruckpegel jedes Tons zwischen 120 und 140 dB betragen.
II. Kontrolle des Schalldruckpegelsrömisch zwei. Kontrolle des Schalldruckpegels
Die Kontrolle des Schalldruckpegels wird von den zuständigen Behörden mit Hilfe des von der Internationalen Elektrotechnischen Kommission genormten Schallpegelmeßgeräts (I.E.C. 179) oder mit Hilfe des von der I.E.C. genormten normal gebräuchlichen Schallpegelmeßgeräts (I.E.C. 123) vorgenommen. Die Kontrolle des Schalldruckpegels wird von den zuständigen Behörden mit Hilfe des von der Internationalen Elektrotechnischen Kommission genormten Schallpegelmeßgeräts (römisch eins.E.C. 179) oder mit Hilfe des von der römisch eins.E.C. genormten normal gebräuchlichen Schallpegelmeßgeräts (römisch eins.E.C. 123) vorgenommen.
III. Schallzeichen der Fahrzeugerömisch drei. Schallzeichen der Fahrzeuge
Die Schallzeichen, mit Ausnahme der Glockenschläge und des Dreitonzeichens, müssen aus einem Ton oder mehreren Tönen hintereinander bestehen, die folgende Eigenschaften aufweisen:
kurzer Ton: ein Ton von etwa einer Sekunde Dauer;
langer Ton: ein Ton von etwa vier Sekunden Dauer.
Die Pause zwischen zwei aufeinanderfolgenden Tönen muß etwa eine Sekunde betragen, mit Ausnahme bei dem Zeichen „Folge sehr kurzer Töne'', das aus mindestens sechs Tönen von je etwa einer viertel Sekunde Dauer bestehen muß, wobei die Pause zwischen den Tönen ebensolang ist.
A. Allgemeine Zeichen
(Anm.: Zeichen nicht Ein langer Ton „Achtung''
darstellbar)
(Anm.: Zeichen nicht Ein kurzer Ton „Ich richte meinen
darstellbar) Kurs nach Steuerbord''
(Anm.: Zeichen nicht Zwei kurze Töne „Ich richte meinen
darstellbar) Kurs nach Backbord''
(Anm.: Zeichen nicht Drei kurze Töne „Meine Maschine geht
darstellbar) rückwärts''
(Anm.: Zeichen nicht Vier kurze Töne „Ich bin
darstellbar) manövrierunfähig''
(Anm.: Zeichen nicht Folge sehr „Akute Gefahr eines
darstellbar) kurzer Töne Zusammenstoßes''
(Anm.: Zeichen nicht Wiederholte )
darstellbar) lange Töne )
) „Notsignal'' § 4.01
Gruppen von ) Z 4
Glockenschlägen)
B. Begegnungszeichen
Erster Fall
(Anm.: Zeichen nicht Ein kurzer Ton „Ich will an
darstellbar) des Bergfahrers Backbord
vorbeifahren'' § 6.04
Z 4
(Anm.: Zeichen nicht Ein kurzer Ton „Einverstanden,
darstellbar) des Talfahrers fahren Sie an
Backbord vorbei'' § 6.04
Z 5
oder
(Anm.: Zeichen nicht Zwei kurze Töne „Nicht einverstanden,
darstellbar) des Talfahrers fahren Sie an
Steuerbord vorbei'' § 6.05
Z 2
(Anm.: Zeichen nicht Zwei kurze Töne „Einverstanden, ich
darstellbar) des Bergfahrers werde an Steuerbord
vorbeifahren'' § 6.05
Z 3
Zweiter Fall
(Anm.: Zeichen nicht Zwei kurze Töne „Ich will an
darstellbar) des Bergfahrers Steuerbord
vorbeifahren'' § 6.04
Z 4
(Anm.: Zeichen nicht Zwei kurze Töne „Einverstanden,
darstellbar) des Talfahrers fahren Sie an
Steuerbord vorbei'' § 6.04
Z 5
oder
(Anm.: Zeichen nicht Ein kurzer Ton „Nicht einverstanden,
darstellbar) des Talfahrers fahren Sie an
Backbord vorbei'' § 6.05
Z 2
(Anm.: Zeichen nicht Ein kurzer Ton „Einverstanden,
darstellbar) des Bergfahrers ich werde an
Backbord
vorbeifahren'' § 6.05
Z 3
C. Überholzeichen
Erster Fall
(Anm.: Zeichen nicht Zwei lange Töne, „Ich will auf
darstellbar) zwei kurze Töne Ihrer Backbordseite
des Überholenden überholen'' § 6.10
Z 4
(Anm.: Zeichen nicht Ein kurzer Ton „Einverstanden, Sie
darstellbar) des können an meiner
Vorausfahrenden Backbordseite
überholen'' § 6.10
Z 5
oder
(Anm.: Zeichen nicht Zwei kurze Töne „Nicht einverstanden,
darstellbar) des überholen Sie auf
Vorausfahrenden meiner
Steuerbordseite'' § 6.10
Z 6
(Anm.: Zeichen nicht Ein kurzer Ton „Einverstanden, ich
darstellbar) des werde auf Ihrer
Überholenden Steuerbordseite
überholen'' § 6.10
Z 6
Zweiter Fall
(Anm.: Zeichen nicht Zwei lange Töne, „Ich will auf
darstellbar) ein kurzer Ton Ihrer Steuerbordseite
des Überholenden überholen'' § 6.10
Z 4
(Anm.: Zeichen nicht Zwei kurze Töne „Einverstanden,
darstellbar) des überholen Sie auf
Vorausfahrenden meiner
Steuerbordseite'' § 6.10
Z 5
(Anm.: Zeichen nicht Ein kurzer Ton „Nicht
darstellbar) des einverstanden,
Vorausfahrenden überholen Sie an
meiner
Backbordseite'' § 6.10
Z 6
(Anm.: Zeichen nicht Zwei kurze Töne „Einverstanden,
darstellbar) des ich werde auf
Überholenden Ihrer
Backbordseite
überholen'' § 6.10
Z 6
Unmöglichkeit
des Überholens
(Anm.: Zeichen nicht Fünf kurze Töne „Man kann mich
darstellbar) des nicht überholen'' § 6.10
Vorausfahrenden Z 7
D. Wendezeichen
(Anm.: Zeichen nicht Ein langer Ton, „Ich wende über
darstellbar) ein kurzer Ton Steuerbord'' § 6.13
Z 2
(Anm.: Zeichen nicht Ein langer Ton, „Ich wende über
darstellbar) zwei kurze Töne Backbord'' § 6.13
Z 2
E. Einfahrt in und Ausfahrt aus Häfen und Nebenwasserstraßen, Überqueren der Wasserstraße
E. 1. Zeichen, die bei der Ausfahrt aus Häfen und Nebenwasserstraßen abzugeben sind
(Anm.: Zeichen nicht Drei lange Töne, „Ich will nach
darstellbar) ein kurzer Ton Steuerbord drehen'' § 6.16
Z 2
(Anm.: Zeichen nicht Drei lange Töne, „Ich will nach
darstellbar) zwei kurze Töne Backbord drehen'' § 6.16
Z 2
E. 2. Zeichen, die beim Überqueren der Hauptwasserstraße abzugeben sind
(Anm.: Zeichen nicht Drei lange Töne „Ich will
darstellbar) überqueren'' § 6.16
Z 2
F. Nebelzeichen
a) Radarfahrzeuge
(Anm.: Zeichen nicht 1. Talfahrer mit Dreitonzeichen,
darstellbar) Ausnahme der sooft wie notwendig
Kleinfahr- wiederholt § 6.32
zeuge Z 4
lit. a
(Anm.: Zeichen nicht 2. Einzeln Ein langer Ton § 6.32
darstellbar) fahrende Z 5
Fahrzeuge lit. a
(Anm.: Zeichen nicht 3. Bergfahrende Zwei lange Töne § 6.32
darstellbar) Verbände Z 5
lit. a
b) Fahrzeuge, die nicht mit Radar fahren
(Anm.: Zeichen nicht 1. Einzeln Ein langer Ton, § 6.33
darstellbar) fahrende längstens jede Z 2
Fahrzeuge Minute wiederholt
(Anm.: Zeichen nicht 2. Verbände Zwei lange Töne, § 6.33
darstellbar) längstens jede Z 2
Minute wiederholt
c) Stilliegende Fahrzeuge
(Anm.: Zeichen nicht Eine Gruppe von „Ich liege auf der § 6.31
darstellbar) Glockenschlägen, linken Seite des Z 1
mindestens Fahrwassers'' lit. a
einmal in der
Minute
wiederholt
(Anm.: Zeichen nicht Zwei Gruppen von „Ich liege auf der § 6.31
darstellbar) Glockenschlägen, rechten Seite des Z 1
mindestens Fahrwassers'' lit. b
einmal in der
Minute
wiederholt
(Anm.: Zeichen nicht Drei Gruppen von „Meine Lage ist § 6.31
darstellbar) Glockenschlägen, ungewiß'' Z 1
mindestens lit. c
einmal in der
Minute
wiederholt
G. Signale bei der Abfahrt vom Liegeplatz
(Anm.: Zeichen nicht Ein kurzer Ton „Ich fahre nach § 6.14
darstellbar) Steuerbord''
(Anm.: Zeichen nicht Zwei kurze Töne „Ich fahre nach
darstellbar) Backbord'' § 6.14