Norm ADR - Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 10% bzw. 16% - Wid.× ▾ ‹›Gliederung ADR - Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 10% bzw. 16% - Wid. Fassungen (Gesetz) ab 01.07.1993 — BGBl. Nr. 432/1993 (Stammfassung)▾ InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung heute01.07.1993 BGBl. Nr. 432/1993 (Stammfassung) Stand am Anzeigen ÄnderungenLetzte Änderung Novellierungsintensität Zeitstrahl Gesamt 3 Jahre 12 Monate 3 Monate von bis Anzeigen Jede Marke = neue Fassung dieser Einheit an dieser Inkrafttretens-Stufe; Klick öffnet den Vergleich. 01.07.1993 Art. 1