Norm ADR - Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 40% - Widerruf× ▾ ‹›Gliederung ADR - Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 40% - Widerruf Kundmachung BGBl. Nr. 431/1993 · 30.06.1993▾ KundmachungkundgemachtTitelin diesem Gesetz BGBl. Nr. 431/1993 30.06.1993 431. Kundmachung: Widerruf der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr der Republik Österreich und der für das ADR zuständigen Behörde von Spanien nach Rn. 2010 des ADR über die Beförderung von Peressigsäure mit höchstens 40% Peressigsäure in Kombinationsverpackungen (Kunststoff) Stammfassung Kundmachungen neugeändertaufgehobennicht berührt nur Änderungen Art. 1